die Bedingungen des Freiwilligendienstes
Was sind die drei Voraussetzungen für Freiwilligenarbeit?
Generell gelten für das Ehrenamt folgende Bedingungen:
- Sie ist unbezahlt (bis auf eine allfällige Aufwandsentschädigung).
- Sie arbeiten für eine gemeinnützige Organisation (z. B. Sportverein, Kirche oder Altersheim).
- Jemand anderes oder Sie haben die Arbeit vorher nicht gegen Bezahlung erledigt. Mit anderen Worten: Die Arbeit kostet den Arbeitsmarkt keine Jobs und ersetzt keine bezahlte Arbeit.
Eine Stiftung oder ein Verein kann daher immer mit Freiwilligen arbeiten, da es sich um Organisationen handelt, die kein Gewinnstreben verfolgen. Aber das sind nicht die einzigen Bedingungen. Denn auch für Ehrenamtliche gibt es Regeln.
Voraussetzungen für die Arbeit mit Freiwilligen - für Organisationen
Die Auflagen der Zentralregierung sagen nicht viel aus und lassen viel Spielraum für Interpretationen. Auch moderne Formen der Einflussnahme (z. B. eine Petition für einen guten Zweck unterzeichnen oder dem Nachbarn beim Einkaufen helfen) fallen nicht in diesen Bereich. Was genau Freiwilligenarbeit ist oder nicht, ändert nicht wirklich die Art, etwas Gutes zu tun/Ehrenamt zu tun.
Die Gemeinde
Seit der Einführung des Sozialhilfegesetzes (Wmo) im Jahr 2007 hat sich die gesetzliche Verpflichtung zur Unterstützung von ehrenamtlichen und informellen Pflegekräften viel stärker auf die Kommunen verlagert. Die Wmo appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, so gut wie möglich aufeinander Acht zu geben. Dazu gehört auch ehrenamtliches Engagement. Denn Ehrenamt, auch Ehrenamt genannt, hat mit gegenseitiger Hilfe und mit den Kernbegriffen des Sozialhilfegesetzes wie Gegenseitigkeit, sozialer Zusammenhalt, Eigenverantwortung und Teilhabe zu tun.
Kommunen haben daher eine wichtige Aufgabe in Bezug auf das Ehrenamt. Die Voraussetzungen für freiwilliges Engagement können daher je nach Kommunalpolitik unterschiedlich sein. Kommunen haben im Hinblick auf das Ehrenamt grob gesagt 5 Aufgaben:
1. Übersetzen: neue (und bestehende) gesellschaftliche Entwicklungen in eine Vision und in konkrete Politik.
2. Verbinden und Vermitteln: Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die meisten Kommunen entscheiden sich für eine Kombination aus einer Plattform, auf der jeder seinen Beitrag leisten kann, in Kombination mit einem „Makler“, der Netzwerke verbindet.
3. Stärkung: Für die effektive Unterstützung und Stärkung von Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen ist eine Unterstützungsstruktur erforderlich, der der Makler angehört.
4. Ausbreitung: Inspirieren Sie (neue) Freiwillige, (mehr) Freiwilligenarbeit zu leisten. Gutes Marketing/Kommunikation/Kampagnen, Geschichtenerzählen, Diversifizierung der Arten von Freiwilligenarbeit und Wertschätzung für Freiwillige sind „Knöpfe“, die betätigt werden können, um dies zu erreichen.
5. Einbettung: Um eine ordnungsgemäße Umsetzung weiter zu gewährleisten, ist es sinnvoll, alle erfolgreichen Ansätze, guten Beispiele, Kenntnisse und Erfahrungen festzuhalten. Nachfolgende Innovationen können darauf aufbauen.
Sozialhilfe & WW
Die Gemeinde muss über eine Verordnung verfügen, aus der hervorgeht, welche Art von Entschädigung sie für die Unterstützung verlangt. Inhalt, Umfang und Dauer der Abwägung müssen ersichtlich sein. Bei einer Abwägung berücksichtigt die Gemeinde die persönlichen Verhältnisse.
Ein interessanter potentieller Freiwilliger kann ein Sozialhilfeberechtigter sein. Mit der Gemeinde darüber zu sprechen schadet nie. Erbringt ein Sozialhilfeberechtigter ehrenamtliche Tätigkeiten, tut er gut daran, dies dem Berater der Gemeinde oder des Leistungsträgers zu melden. Wenn Sie einen Freiwilligen in Ihrer Organisation kennen, der Leistungsempfänger ist, teilen Sie ihm dies bitte mit. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass der Freiwillige in eine schwierige Situation gerät.
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie hier.
Arbeits- und Ehrenamt
Für ehrenamtliche Tätigkeiten mit hohem Risiko gelten die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes. Als Ehrenamtliche zum Beispiel:
- Arbeiten mit Gefahrstoffen;
- Arbeiten in großen Höhen;
- schwer heben müssen.
Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Freiwillige unter 18 Jahren, die schwanger sind oder stillen. Dieses Gesetz muss gewährleisten, dass Arbeitnehmer sicher und gesund arbeiten können.
Programmfreier VOG für Freiwillige
Ehrenamtliche, die mit gefährdeten Personen wie älteren Menschen oder Kindern arbeiten, können kostenlos einen Verhaltensnachweis (VOG) beantragen. Organisationen, die mit diesen Freiwilligen arbeiten, können sich über Gratisvog.nl registrieren.
Die nationale Regierung hat das kostenlose VOG-Programm für Freiwillige zum 1. November 2018 erweitert.
Der Verband niederländischer Freiwilligenorganisationen (NOV) hat Verhaltensregeln und einen Stufenplan aufgestellt . Diese helfen, verschiedene Formen von transgressivem Verhalten innerhalb von Freiwilligenorganisationen zu diskutieren und zu verhindern.
Vergütungsregeln für Freiwillige
Im Jahr 2023 können Freiwillige einen steuerfreien Freiwilligenzuschuss von maximal 190 € pro Monat oder maximal 1.900 € pro Jahr erhalten. Auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung finden Sie immer die aktuellsten Informationen .
Mit der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, können Sie Vereinbarungen über die Erstattung von Auslagen treffen.
Versicherung
Kommunen und/oder Freiwilligenorganisationen können eine Kollektivversicherung gegen die Risiken haben, die Freiwillige während ihrer Freiwilligenarbeit eingehen. Erkundigen Sie sich bei der Freiwilligenorganisation oder Ihrer Gemeinde, ob eine Freiwilligenversicherung gilt und was versichert ist.
Darüber hinaus ist es auch ratsam, in den eigenen Versicherungspolicen zu prüfen, ob Sie für Unfälle oder Schäden bei einer anderen Person versichert sind (Haftpflichtversicherung).
Freiwillige und die DSGVO
Organisationen für Freiwillige dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn sie dazu einen triftigen Grund haben. Freiwillige müssen auch ihre Zustimmung geben, wenn eine Organisation ihre persönlichen Daten speichern und verwenden möchte. Die Regeln dazu sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt.
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